Hauptinhalt

Unsere Leistungen

Das Haus Be-moti in Kiel-Elmschenhagen bietet alles, was eine Unterbringung nach §19 SGB VIII beinhaltet. Da es sich hierbei um ein vollstationäres Hilfekonzept handelt, ist der Einzug in eine unserer Wohnungen vorgesehen. Grundsätzlich ist unsere oberste Priorität die Gewährleistung und der Schutz des Kindeswohls und all unsere Handlungen und Maßnahmen dienen diesem Ziel. Die Stationen und Anforderungen auf dem Weg zu einem eigenständigen Leben werden beschrieben anhand von Hilfeplänen, die vom jeweils zuständigen ASD/Jugendamt erstellt und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen bei den gemeinsamen Hilfeplangesprächen überprüft wird.

Ein freier Platz kann bei Bedarf schon während der Schwangerschaft belegt werden. So hat die werdende Mutter die Möglichkeit, sich mit den Abläufen und Personen im Haus vertraut zu machen und an Sicherheit zu gewinnen, bevor das Baby geboren wird. Nach der Geburt kümmert sich unser Mitarbeiterteam, ergänzt durch Hebamme und evtl. Kinderarzt, um das Wohl der Mutter und des Kindes. Die Betreuung von vielleicht schon vorhandenen Geschwisterkindern für die Zeit der Geburt und der Folgetage im Krankenhaus können wir im Vorweg gemeinsam organisieren. Von nun an geht es darum, Mutter und Kind in ihrem neuen gemeinsamen Lebensabschnitt bei allem, was neu, ungewohnt und ungeübt ist, anzuleiten und zu unterstützen.

In manchen erfreulichen Fällen können Mütter oder Väter, die sich im Verlauf des stationären Aufenthaltes stabilisieren konnten, ihre zwischenzeitlich fremdbetreuten Kinder im Rahmen einer Rückführung wieder zu sich nehmen. Aber auch der umgekehrte Fall kann unter Umständen eintreten, wenn trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten eine Inobhutnahme, eine Pflegefamilie oder eine Adoption ins Auge gefasst werden muss. Diese Aufgaben werden letztlich durch das jeweils zuständige Jugendamt/ASD übernommen, an der vorausgehenden Planung von Rückführung, Adoption oder Inobhutnahme sind wir als Einrichtung gemeinsam mit den betroffenen Müttern/Vätern maßgeblich beteiligt.

Am Ende eines erfolgreichen stationären Aufenthalts planen wir gemeinsam mit den beteiligten Personen vom zuständigen ASD oder Jugendamt die weiteren Schritte, die dann zum Auszug führen. Oft wird noch eine weitere, jetzt ambulante, Begleitung installiert, um den Übergang zum eigenständigen Wohnen zu unterstützen. Diese sogenannte SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) kann auf Wunsch ebenfalls durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgeführt werden, da wir mit der Stadt Kiel eine entsprechende Leistungsvereinbarung haben.

Als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach §19 SGB VIII unterliegen wir – wie auch andere Einrichtungen in Schleswig-Holstein – der Kontrolle durch die Heimaufsicht. Die Heimaufsicht ist es auch, die tätig wird bei Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt in unserem Haus. Um auf eventuelle Beschwerden angemessen und professionell reagieren zu können, folgen wir den Vorgaben des Landesjugendamtes und  halten ein Beteiligungs- und Beschwerdekonzept vor.