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„Haus Be-moti“

Mutter/Vater-Kind-Haus in Kiel

Trägerin und Leitung: Beate Berge / Rechtsform: Einzelunternehmerin

 

Konzeption zur Betreuung von Mutter/Vater und Kind nach § 19 SGB VIII

„Man kann  einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“

(Galileo Galilei)

Gliederung:

I Vorbemerkung

II Die konzeptionellen Eckdaten und Leitlinien

1) Die Einrichtung und ihre Kapazität

2) Die örtlichen Gegebenheiten und die daraus resultierenden Lebens- und Arbeitsbedingungen

a) Das Wohnobjekt

b) Die örtlichen Gegebenheiten

c) Die medizinische Versorgung

3) Die Zielgruppe

4) Das Mitarbeiterteam

5) Die Betreuungsstruktur

6) Die Eltern-/Partnerarbeit

7) Die Zielsetzung

8) Pädagogische und heilpädagogische Aufgabenstellungen

9) Partizipation

10) Beschwerdeverfahren

11) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a

12) Die formalen Bedingungen

a) Das Aufnahmeverfahren

b) Die unerlässliche Kostenbürgschaft

c) Kosten und Finanzierung

 

Vorbemerkung

 

Das Mutter/Vater-Kind-Haus „Be-moti“ im Randgebiet von Kiel ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, KJH, nach § 19 KJHG.

Es bietet aufgrund seiner familiären und überschaubaren Basis sehr gute Entwicklungsbedingungen für Schwangere und psychisch und seelisch beeinträchtigte Mütter/Väter mit ihren Kindern, die einen Betreuungsbedarf aufweisen, in welcher Form auch immer. Dabei ist es in unserer Arbeit besonders wichtig, uns den verstärkt differenzierten Problemstellungen mit effektiven, individuell konzeptionellen Lösungsansätzen zu stellen, um bestmögliche Hilfe und Unterstützung leisten zu können. Besonders die Situation minderjähriger werdender Mütter, die sich oft in einer sozialen und emotionalen Extremsituation befinden, bedarf fachlicher und individueller Hilfestellungen. Neben der pädagogischen  Arbeit wird den jungen Müttern/Vätern auch das pflegerische und gesundheitliche Rüstzeug für sich selbst und das Kind gegeben und nicht zuletzt bieten wir eine optimale Vorbereitung auf und Begleitung bei der Geburt, wenn möglich und gewünscht auch unter Einbeziehung der werdenden Väter. Parallel dazu geben wir den Müttern/Vätern natürlich auch den nötigen Freiraum, um ihre persönlichen Lebensperspektiven zu planen und zu gestalten.

Unser pädagogisches Angebot umfasst:

  • stabile, tragfähige Beziehungen
  • gleich bleibende Bezugspersonen, möglichst aus verschiedenen Altersgruppen
  • ein als Modell und Vorbild geeignetes Verhalten der betreuenden Personen
  • Befriedigung von Bedürfnissen nach Nähe und Distanz
  • ein individuell strukturierter Alltag, der rational nachzuvollziehen ist
  • Zukunftsplanung und Umsetzung im schulischen und beruflichen Bereich
  • Freiräume, deren Dosierung sich am Entwicklungsstand orientiert
  • Orientierung an nachvollziehbaren Werten und ethischen Normen
  • ein möglichst überschaubares und damit verstehbares Sozialsystem außerhalb des Wohn- und Lebensbereiches
  • Hinführung zur Selbständigkeit
  • Flexible Nachsorge und Nachbetreuung
  • Partizipation

Darüber hinaus bietet die Einrichtung „Be-moti“ für ihre Bewohner/innen spezifische Bedingungen:

  • gute Über- und Durchschaubarkeit
  • ein Klima von Vertrautheit und Wertschätzung
  • ein fehlerfreundliches Übungsfeld zur Entwicklung von persönlicher Mündigkeit
  • unkomplizierte und angstfreie Kommunikationsbedingungen
  • heilpädagogische Diagnostik und Förderung bei Bedarf
  • eine folgende Möglichkeit zur stufenweisen, flexiblen Ablösung von der Einrichtung
  • eine Nachsorge, die sich durch gewachsene Beziehungen gestaltet
  • vollstationäres Wohnen ohne Zur-Schau-Stellung nach außen

Die folgende Konzeption richtet sich an diesen Inhalten aus.

II. Die konzeptionellen Eckdaten und Leitlinien

1)  Die Einrichtung und ihre Kapazität

Das Mutter/Vater Kind Haus in Kiel ist eine Einrichtung der Erziehungshilfe und Betreuung in der Aufgabenstellung, die sich aus dem KJHG ergibt. Die Aufnahmekapazität liegt bei 8 Plätzen für Mütter mit ihren Kindern. Das Besondere der Kleinsteinrichtung ist, dass wir eine Kombination gebildet haben aus einer überschaubaren, familienanalogen Gruppe für die Betreuten und gleichzeitig einer Organisationsform, die den notwendigen Freiraum für die Betreuer/innen bildet, um Erholungszeiten zu sichern und so dem Ausbrennen von Erzieherpersönlichkeiten vorzubeugen. Bewusst sind viele Lebenselemente der früheren Großfamilie als besonders fördernd in unserer Einrichtung erhalten worden. In dieser Wohn- und Betreuungsform ist ganz natürlich vorgegeben, was in anderen Einrichtungsformen erst konstruiert werden muss; die Einbindung in eine Familienstruktur. Die Erhaltung dieser Strukturen entwickelte sich aus unserer Erfahrung heraus, dass junge Menschen unabhängig von bereits eingetretenen Schäden und psychischen Traumatisierungen besonders schutzbedürftig sind und ein hohes Maß an menschlicher Vertrautheit, Nähe und Sicherheit brauchen, was ihnen selbst oft in ihrer neuen Situation als Mutter/Vater noch nicht bewusst ist. Das Erleben von persönlicher Akzeptanz, Wärme und Sicherheit bietet so gleichzeitig die Basis für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die im Umgang mit dem eigenen Körper im Zustand der Schwangerschaft und der Geburtsvorbereitung gebraucht werden. Der Vorteil des Lernens in dieser Nähe und Geborgenheit besteht darin, dass die Vermittlung wichtiger Kenntnisse und Erfahrungen zum Teil unabhängig von intellektuellen Fähigkeiten erfolgen kann. Das gleiche gilt entsprechend für die Vermittlung der Pflege-, Betreuungs- und Erziehungsaufgaben, die die junge Mutter/der Vater nach der Geburt in einem gleitenden Prozess Schritt für Schritt bis zur Vollständigkeit erlernen und selbständig übernehmen soll. Ein weiterer Vorteil in unserer Einrichtung ist, dass unsere neu aufgenommenen Schwangeren und Mütter/Väter oft in herzlicher und freundschaftlicher Atmosphäre von unseren „bereits erfahrenen Müttern“, die noch in der Betreuung sind, lernen können und sich so unter Gleichgesinnten noch mal eine andere Lern- und Erfahrungsebene ergibt. Natürlich begleiten wir unsere werdenden Mütter auch direkt während der Geburt, wenn es gewünscht wird. 

2)  Die örtlichen Gegebenheiten und die daraus resultierenden    Lebens- und Arbeitsbedingungen

Die Einrichtung ist in das örtliche  Umfeld integriert und bietet neben der inneren Strukturierung der Einrichtung den zweiten wesentlichen Bereich der Sozialisations- und Lernbedingungen für die Betreuten. Oftmals kommen unsere jungen Mütter/Väter aus einem territorial und gesellschaftlich sehr hektischen Umfeld, in dem sie nicht den Abstand und die nötige Ruhe finden, um sich auf die neuen Aufgaben und Organisationsformen in ihrem zukünftigen Leben konzentrieren zu können.

a) Das Wohnobjekt

Das Mutter-Kind-Haus besteht aus 4 Zweiraumwohnungen und einer Wohn-WG. Die WG kann bewohnt werden von 2 Müttern/Vätern mit ihren Kindern und ist ausgestattet mit jeweils zwei Zimmern sowie gemeinsam genutzter Küche und Bad. Die helle, freundliche Grundausstattung kann jederzeit von den Bewohner/innen individuell weiter ausgestaltet werden. Auf unserem großen Grundstück ist viel Platz zum Spielen und Ausruhen. Aber auch die Gemeinde bietet in der Nähe einen schönen großen Spielplatz, auf dem sich unter anderem auch neue soziale Kontakte knüpfen lassen. 

b) Die örtlichen Gegebenheiten

Haus „Be-moti“ liegt im Südosten von Kiel, Ortsteil Kroog. Das Stadtbild ist von Einfamilienhäusern geprägt. Kindergarten und schulische Einrichtungen  befinden sich in der näheren Umgebung, das Zentrum Kiels ist leicht mit Bus und Bahn zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten in der näheren Umgebung sind ebenfalls vorhanden.

c) Die medizinische Versorgung

Praktische, Fach- und Kinderärzte sowie Zahnärzte befinden sich in nächster Umgebung. Zur regelmäßigen Betreuung neugeborener Babys kommen für einen bestimmten Zeitraum in regelmäßigen Abständen Hebammen ins Haus. Für schwierige Behandlungen, operative Eingriffe und Geburten steht das Uniklinikum in Kiel zur Verfügung, auf dessen Gelände auch die Beratungspraxis eines erfahrenen Kinder- und Jugendpsychiaters liegt, die im Bedarfsfall genutzt werden kann und zu der ein guter Arbeitskontakt besteht.

3) Die Zielgruppe

Das Mutter/Vater-Kind-Haus in Kiel steht Schwangeren und Müttern/Vätern, die einen hohen Betreuungsbedarf aufweisen, der in der eigenen Familie nicht leistbar ist, zur Verfügung. Hierzu arbeitet die Einrichtung mit pädagogischen und heilpädagogischen Fachkräften. Somit sind nicht nur die räumlichen Bedingungen bestens abgesichert, sondern auch eine kompetente Betreuung gewährleistet. Belegt wird durch Jugendämter aus ganz Deutschland.

4) Das Mitarbeiterteam

Unser Mitarbeiterteam besteht aus insgesamt vier Erzieherinnen und Erziehern. Zwei Tagesmütter stehen zur Betreuung der Kleinsten zur Verfügung. Zusätzlich arbeiten zwei Heilpädagoginnen in der Einrichtung, sowie ein Hausmeister und eine Bürokraft. Da die Fluktuation in unserem Mutter/Vater-Kind-Haus mehr als gering ist, können wir unseren Betreuten sehr stabile und verlässliche Beziehungen anbieten, die von einem stark familiären Charakter geprägt und getragen werden.

5) Betreuungsstruktur

Entscheidend für alle pädagogischen und heilpädagogischen Maßnahmen und Förderungen ist die ganz individuelle Lebenssituation der jungen Schwangeren und förderbedürftigen Mütter und Väter. Auf der Basis eines fachlich konzipierten Hilfeplanes in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und unter Mitwirkung der Hilfeempfänger ist es uns möglich, in die Geschichte der zu Betreuenden einzusteigen, fachlich fundiert mit ihnen und ihren Kindern zu arbeiten. Durch die Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplanes können optimale Bedingungen für eine positive Entwicklung geschaffen werden. Parallel dazu werden in der Einrichtung mit den (werdenden) Müttern/Vätern unter Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstandes individuelle Perspektivplanungen in kleinen überschaubaren und leistbaren Schritten erarbeitet, als Teilzielgestaltung zum Hilfeplan. Diese beinhalten unter anderem die Hilfe und Begleitung bei der Lösung von Problemen mit der Alltagsstruktur, bei schulischen und ausbildungsrelevanten Fragen bis hin zur Vermittlung alltagsspezifischer und/oder erzieherischer Fertigkeiten im Umgang mit dem Säugling oder Kleinkind. Die Gestaltung des Alltags ist eine wichtige Aufgabe für unser Team. Inhaltlich geht es dabei vornehmlich darum, zusammen mit den Betreuten den Alltag strukturiert zu gestalten, Rituale zu schaffen und im  Sinne positiver Veränderungen individuell und bedürfnisentsprechend auf unsere Mütter/Väter einzuwirken. Basis dafür bildet die Schaffung eines sozialen Umfeldes, in dem sich die jungen Schwangeren, Mütter/Väter und ihre Kinder angenommen, sicher und geborgen fühlen und das ihnen die Verarbeitung von vorhandenen Defiziten und negativen Erfahrungen ermöglicht und erleichtert. Mit dem Einzug in unser Haus beginnt die Phase der Eingewöhnung, in der wir den uns Anvertrauten die Gelegenheit bieten, sich in vorhandenen Strukturen zu orientieren, Beziehungen einzugehen und in größtmöglicher Ruhe und Gelassenheit die Atmosphäre von  Akzeptanz und Wertschätzung auf sich wirken zu lassen. Eingebunden in diesen Prozess findet in der Regel auch der Bindungsaufbau zwischen Mutter/Vater und Kind statt. Die Begleitung des Bindungsaufbaus hat in unserem pädagogischen Konzept Priorität. Die Geburt eines Kindes bewirkt, dass eingefahrene Tagesabläufe und –strukturen nur schwer oder gar nicht aufrecht erhalten werden können. Vielmehr müssen Mütter/Väter und Kinder eine neue, für sie und die neue Situation passende, Tagesstruktur finden. Diese wird sich in den ersten Monaten an den Bedürfnissen des Neugeborenen orientieren und sich mit den sich verändernden Bedürfnissen ebenfalls verändern. Hier arbeiten wir stark unterstützend, vor allem, indem wir mit den Müttern/Vätern immer wieder die aktuelle Situation reflektieren und Rituale als strukturierende Elemente in den Tagesablauf von Mutter/Vater und Kind einbauen. Die „Hausstruktur“ wird zu Gunsten der „persönlichen Struktur“ bewusst niederschwellig gehalten und beschränkt sich auf eine gemeinsame Mahlzeit pro Tag  sowie Gruppengesprächen zu festgelegten Terminen. Andere gemeinsame Aktivitäten wie Ausflüge o. ä. werden spontan vereinbart. Einmal im Monat gibt es den „Ausgeh-Abend“, an dem alle Mütter/Väter ausgehen können, während ihre Kinder hier im Haus durch die Mitarbeiterinnen betreut werden. Zum Alltag gehört weiter das Erlernen notwendiger Lebenspraktiken, wie den Haushalt zu bewältigen, Wäsche waschen, die Wohnung sauber halten, gesund und ausreichend einzukaufen, mit dem Wirtschaftsgeld umgehen zu können u.v.m., um so die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Mutter zu entwickeln und zu fördern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die schulische und berufliche Begleitung und Förderung. Diese ist geprägt durch einen sehr engen Kontakt zur Schule und/oder der ausbildenden Institution, durch Hilfestellungen bei Lern- und Hausaufgaben und die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, zum Beispiel in Form von Praktika. Auch die gemeinschaftliche und persönliche Freizeitgestaltung soll durch Anregungen und gemeinsame Erlebnisse einen sinnvollen Inhalt bekommen. All diese Aspekte werden, soweit möglich, mit den Betreuten erarbeitet, besprochen und individuell auf die Bedürfnisse und den Entwicklungsstand der Schwangeren und Mütter/Väter abgestimmt. Ihnen die Fähigkeit vermitteln, die Aufgaben und Pflichten des Alltags mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen unter einen Hut zu bekommen, ist eine anspruchsvolle, aber auch lohnende und schöne Aufgabe für unser Mitarbeiterteam.

6) Eltern- / Partnerarbeit

Soweit es die Umstände zulassen und es im Interesse aller Beteiligten ist, liegt uns der positive Kontakt und die Einbeziehung der Eltern und anderer Familienmitglieder sehr am Herzen und ist wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wichtig erscheint uns auch, bei den jungen Müttern, soweit möglich und erwünscht, den Kontakt zum Kindesvater positiv zu gestalten und ihn an der Entwicklung seines Kindes teilhaben zu lassen. Wenn aus einer Paarbeziehung mit Geburt eines Kindes eine Elternbeziehung entsteht, verändert sich vieles und nicht immer sind die Eltern dieser neuen Situation gewachsen. Auch die Begleitung dieses oft schwierigen Prozesses ist ein Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit.

7) Die Zielsetzung

Einen wichtigen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir darin, den jungen Elternteilen das nötige Selbstwertgefühl und die Stärke zu vermitteln, um ihrer zukünftigen Aufgabe als Mutter/Vater innerhalb der Gesellschaft gerecht zu werden und einen guten, eigenständigen und selbstbestimmten Weg gehen zu können. Das erstrebenswerte Fernziel für die hier lebenden Mütter und Väter ist es, nach dem Auszug mit ihrem Kind/ihren Kindern ein Leben ohne Fremdbestimmung zu führen und der Herausforderung, die Elternschaft bedeutet, gerecht werden zu können. Der Aufenthalt in der Einrichtung wird sich nach Bedarf zwischen ca. 1 und 3 Jahren gestalten. Dies wird regelmäßig in Hilfeplangesprächen mit allen Betroffenen besprochen und festgelegt.

8) Pädagogische und heilpädagogische Aufgabenstellungen

 Im persönlich – psychischen Bereich:

  • Die Begleitung und, wenn nötig, Unterstützung sämtlicher Interaktionen zwischen Mutter/Vater und Kind
  • Hilfe bei der Bearbeitung von möglichen Spannungen zwischen der Herkunftsfamilie und den Betreuten
  • die Abklärung psychischer Hilfsbedürftigkeit und entsprechende Schritte und Vermittlung
  • Hilfe bei der Akzeptanz der Lebenssituation (körperliche, emotionale und persönliche Veränderungen in der Schwangerschaft)
  • Klärung des Hintergrundes der Schwangerschaft (Vergewaltigung, Beziehungsstörungen u.ä.) und entsprechende Hilfe und Unterstützung
  • Bereinigung der Beziehung zum Kindesvater und daraus folgend Partnerschaftsberatung, soweit erwünscht und möglich
  • Schutz vor dem Vater des Kindes, wenn es angezeigt und nötig ist

Im medizinischen Bereich:

  • Vermittlung von Wissen und Kenntnissen bezogen auf die Schwangerschaft
  • Vermittlung und Einübung von Kenntnissen über gesunde Ernährung für Mutter/Vater und Kind
  • Maßnahmen der Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik u.ä.
  • Begleitung während der Geburt wenn gewünscht
  • Einübung der konkreten Pflege des Kindes und gleitende Übernahme der entsprechenden Aufgaben unter Anleitung, Begleitung und Kontrolle

Im rechtlichen Bereich:

  • Beratung über Unterhalt und Sorgerecht
  • Beratung über Fragen der Adoption und Inpflegenahme, wenn erwünscht

Im Bereich Schule und Ausbildung:

  • Klärung der allgemeinen Situation im Leistungsbereich
  • Beratung über bestehende Möglichkeiten
  • Berufsorientierung mit Hilfe verschiedener Praktika

Überleitung in ein eigenverantwortliches Leben:

  • Hilfe bei der Vermittlung von Tagesmüttern, Krippen- oder Kitaplätzen
  • Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum
  • Ambulante Betreuung und Nachsorge zur Überleitung in die Selbständigkeit
  • Alternativ die Vermittlung an weitere Betreuungseinrichtungen, wenn ein eigenständiges Leben für die Betreuten eine Überforderung darstellt

 

9) Partizipation

Die Basis all unseren Tuns und Wirkens ist die feste Überzeugung, dass Lernen und Veränderung nur in einem System gelingen kann, das von Selbstbestimmung und Teilhabe an Entscheidungen und Entwicklungsprozessen geprägt ist. Schrittweise erhöhen sich die Selbstbestimmungskompetenzen unserer Bewohner/innen durch zunächst noch angeleitete Entscheidungsfindungen, die nach und nach eigenständiger werden. Hierbei spielt die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen ausprobieren zu können und Fehler als Chance begreifen zu dürfen, eine entscheidende Rolle. Die klassische Konstellation von Erziehern/innen, die alles wissen und Klienten/innen, die alles lernen müssen, muss einer Haltung von gemeinsamer Arbeit mit gemeinsamen Zielen weichen. Daraus ergibt sich für pädagogische Fachkräfte die Notwendigkeit, institutionelle Macht abzugeben und zu ersetzen durch Freiräume zur Entwicklung einer Mündigkeit, die zunächst unterstellt wird. Ein Merkmal eines „Schutzraums“ ist allerdings auch die Gewissheit, dass Kontrolle und Regulation dann ausgeübt wird, wenn Gefährdung beteiligter Menschen droht. In diesen Fällen ist Einschreiten nötig, muss aber ohne Beschämung der betreffenden Person erfolgen.  

10) Beschwerdeverfahren

Die Bewohner/innen unseres Hauses sind informiert über ihre Rechte der Mitentscheidungen über die Art der Hilfeleistungen, sowie alle sie betreffenden Angelegenheiten. Die Information findet statt in Einzel- oder Gruppengesprächen. Kontaktwege für Beschwerden sind allen Bewohnern/innen verfügbar in Form von Telefonnummer und E-Mail Adresse. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Unzufriedenheiten und Ähnliches zunächst mit den Mitarbeitern/innen des Hauses thematisiert werden. Die Bewohner/innen werden ausdrücklich ermutigt, ihre Bedürfnisse und Anliegen auszusprechen. Sie wenden sich hierzu an eine Person ihrer Wahl und machen die Erfahrung, dass Wünsche ernst genommen werden und Kritik gefahrlos ausgesprochen werden kann. Die Bereitschaft zur Umsetzung von Vorschlägen oder Anregungen wird vom Personal deutlich signalisiert. 

11) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a

Betreute Kinder, Jugendliche und Erwachsene können in verschiedener Form und durch unterschiedliche Personenkreise in ihrem Wohl gefährdet werden. Eine Kindeswohlgefährdung kann sowohl in der betreuten Einrichtung durch Betreuer, anderes Personal oder andere Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch in der Schule oder im Sport- und Freizeitbereich auftreten. Als Einrichtung haben wir hier einen klar definierten Schutzauftrag zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nach folgenden Kriterien umzusetzen:

Anforderungen an den Schutzplan:

Als erstes muss der Schutzplan eine klare Aussage darüber treffen, welches Kind durch wen oder was gefährdet ist.

Dann werden die erforderlichen Schritte, Maßnahmen und Hilfen festgelegt mit konkreter Zielsetzung und Verantwortlichkeit.

Die Umsetzung des Schutzplanes wird durch unsere Einrichtungsleitung überprüft. Auch ist die Leitung für die ständige Information an die zuständigen Jugendämter und sonstige Stellen verantwortlich.

Diese entsprechenden Informationen erfolgen grundsätzlich ausschließlich an die zuständige Person im ASD. Der Informationsweg wird persönlich, telefonisch oder per E-Mail beschritten.

 

Wer ist für die Umsetzung des Schutzauftrages verantwortlich?

Die Verantwortung trägt in unserer Einrichtung in erster Linie die Leitung durch Mitwirkung und Kontrolle bei der Umsetzung unseres Erziehungsauftrages durch die Jugendämter.

Des Weiteren sind alle insoweit erfahrenen Fachkräfte, die über entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen bei der Risikoabschätzung verfügen, in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich verantwortlich. In unserer Einrichtung betrifft das alle Erzieher/innen. Interdisziplinär haben wir die Möglichkeit, entsprechende Fachkräfte von außen hinzuzuziehen, verschiedene Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, sowie, bei gesundheitlicher Kindeswohlgefährdung, entsprechende Ärzte oder auch die ASD-Mitarbeiter der einzelnen Jugendämter.

 

Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkräfte:

Insgesamt muss es eine gegenseitige Unterstützung und einen Austausch mit den entsprechenden zuständigen Stellen bei der Risikoabschätzung geben, um für weitere Schritte eine klare Aussage treffen zu können und um die Risiken bei eventuellen Interventionen entsprechend abschätzen zu können (werden Eltern mit einbezogen und, wenn ja, wie weit, u.v.m.). Weiter ist eine Unterstützung und Zusammenarbeit wichtig bei der Findung und Entwicklung von Strategien für geeignete Hilfen und bei der Erarbeitung eines individuellen Schutzplanes. Der Ablaufplan für Handlungen bei Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung ist der beiliegenden Grafik zu entnehmen.

12) Die formalen Bedingungen

Für die Aufnahme im Mutter-Kind-Haus „Be-moti“  in Kiel-Kroog sind nachstehende Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

a) Das Aufnahmeverfahren

Unsere Arbeit konzentriert sich auf minderjährige und volljährige Schwangere und Mütter/Väter, deren Betreuungsbedarf festgestellt wurde.

Die Mädchen und Frauen/Männer sollen die Gelegenheit haben, vor ihrer Aufnahme die Hausleitung, die Einrichtung und das Team kennen zu lernen.

Die Wohnungen sind vollständig möbliert, es können aber auf Wunsch auch eigene Möbel mitgebracht werden.

Der Umzug kann bei Bedarf durch unsere Einrichtung organisiert und durchgeführt werden. Über den Umfang wird im Einzelfall entschieden.

 

b) Die unerlässliche Kostenbürgschaft

Es können nur Betreute aufgenommen werden, für die in irgendeiner Form eine Bürgschaft für die Übernahme der Kosten vorliegt.

Das gilt im Besonderen für gesonderte Maßnahmen bzw. für gesonderte Interventionen, für die gesonderte Konditionen zu vereinbaren sind.

c) Kosten und Finanzierung

Die Unterbringung und Betreuung in unserer Einrichtung wird über ein Entgelt pro Tag finanziert, welches nach Maßgabe der allgemeinen Pflegesatzvereinbarung Schleswig-Holstein (APV – SH) berechnet und auf dem Hintergrund des §77 KJHG schriftlich vereinbart wird.

Die Festlegung in der Entgeltvereinbarung gilt für eine Mutter mit einem Kind. Jedes weitere Kind wird je nach Betreuungsaufwand dazu gerechnet. Dafür ist mit dem jeweiligen Jugendamt eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. An diese Vereinbarungen sind alle Kostenträger und Beleger des Mutter/Vater-Kind-Hauses „Be-moti“ Kiel-Kroog gebunden.

Für besondere Situationen können zwischen der Einrichtung und dem Kostenträger auch Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden.